AGB| Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen der GIMO Vertrieb-Verwaltungs GmbH, 39638 Gardelegen

Vertragsabschluss und Vertragsinhalt:

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen.
Entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird widersprochen.

1. Widerruf für Verbraucher

Wird der Vertrag vorbehaltlich der Erteilung der Baugenehmigung abgeschlossen, so hat der Besteller ein Recht auf Rücktritt, falls sein, auf Verlangen des Bauamtes, ggf. zu ändernder Bauantrag zur Errichtung des Bauwerks auf dem Grundstück rechtskräftig abgewiesen worden ist und uns ein entsprechender Bescheid der Baubehörde vorgelegt wird.

2. Zahlungen:
Zahlungsvereinbarung:

  • 50% bei Auftragserteilung ( Sie erhalten eine Preisgarantie bis zur Anlieferung und Montage des Objektes )
  • 40% bei Richtmontage / Rohbau
  • 10% unmittelbar bei Übergabe der Garage in Bar oder Online mit Belegübergabe
Kann der abgeschlossene Vertrag aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nicht realiesiert werden, haben wir das Recht Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beträgt, ohne dass wir zum Einzelnachweis verpflichtet sind, 50 % des Kaufpreises. Unsere Bruttopreise beinhalten die aktuell gültige Mehrwertsteuer von 19 %. Sollte sich die Mehrwertsteuer in Deutschland ändern, ist zur Abnahme der Ware der dann gültige Mehrwertsteuersatz aufzurechnen.

3. Lieferfristen:
Lieferfristen in den Auftragsbestätigungen des Lieferanten werden nach bestem ermessen angegeben, sind jedoch unverbindlich. Eine Überschreitung der Lieferfristen berechtigt den Besteller nicht zur Geltendmachung von Verzugs und oder Schadensersatz. Aus Verzögerung einzelner Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte hinsichtlich der übrigen Teillieferungen herleiten.
Ereignisse höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördlichen Anordnung usw. und auch dann, wenn sie bei unseren Lieferanten oder den von und zur Erfüllung der Verbindlichkeit beauftragten Unternehmen eintreten, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns , die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teil ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4. Baurechtliches:
Der Kunde ist zuständig für die genaue Bestimmung von Standort und Grenze des Objektes. Der Kunde ist für die baurechtlichen Belange, wie zum Beispiel, Baugenehmigung, Bodenbeschaffenheit und ortsbezogene Statik zuständig. Des Weiteren hat er sicherzustellen, dass Lieferfahrzeuge ungehindert den Lieferort erreichen können, das Fundament den vorgegebenen Plänen entspricht, das Fundament frei zugänglich und ausgehärtet ist und die Übergabe/ Abnahme des Objektes einschließlich Rechnungsbegleichung unmittelbar erfolgen kann. Die Monteure sind berechtigt, das Grundstück zu betreten und örtlichen Strom für die Montagewerkzeuge sowie Wasser auf Kosten des Kunden zu benutzen. Kein Vertragsbestandteil sind Anschluss- und Abdichtarbeiten zu bestehenden Gebäuden bzw. zum Untergrund.

5. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der Firma GIMO Vertrieb-Verwaltungs GmbH.

6. Gewährleistungen / Sachmängel
Der Lieferant übernimmt nur die gleichen Garantien, welche die Vorlieferanten ihm gegenüber eingehen. Die Angaben zu den im Shop gezeigten Artikeln sowie unsere anwendungstechnische Beratung sind unverbindlich.
Die Eignung des Produktes für den vorgesehenen Einsatzzweck ist eigenverantwortlich zu prüfen.Technische Änderungen vorbehalten, Abbildungen können vom eigentlichen Produkt abweichen.

7. Haftung:
Soweit gemäß Ziffer 7 der vorstehenden Bedingungen Beanstandungen der Menge und der Beschaffenheit der Ware zulässig sind, müssen Mängelrügen sofort , bei versteckten Mängeln innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, in schriftlicher Form, erfolgen. Hierzu trifft den Besteller die Beweislast dafür, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt, ist die gelieferte Ware in irgendeiner Form bearbeitet oder verändert, sind Mängelrügen ausgeschlossen.
Bei berechtigten, fristgerechten Beanstandungen wird gegen Rückgabe des fehlerhaften Materials Ersatz geliefert, vorausgesetzt, dass sich die Ware noch im Zustand der Lieferung befindet. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art, wie z.B. ein Recht auf Wandlung, Minderung, Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder dergleichen sind ausgeschlossen.
Der Lieferant behält sich vor, statt der Ersatzlieferung oder Kaufpreisminderung eine andere, im Interesse beider Parteien angemessen berücksichtigende Regelung zu treffen.
Der Lieferant kann die Beseitigung von Mängeln verweigern solange der Besteller seine Verpflichtungen nicht erfüllt.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht Deutschlands.
Erfüllungsort für die Zahlungen des Kaufpreises ist Gardelegen.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebender Streitigkeiten ist Stendal vereinbart.

9. Schlussbestimmungen:
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere gültige ersetzt werden,die dem am nächsten kommt, was zwischen den Parteien vereinbart wäre,wenn sie die Nichtigkeit der ungültigen Bestimmungen vorher gekannt hätten.